Abfallwirtschaftliche Maßnahmen verschiedener öffentlich-rechtlicher Entsorgungsunternehmen und Verbände zur Umsetzung der neuen Verordnungen
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen ist am 01. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit hat ein Diskussionsprozess vorläufig seinen Abschluss gefunden, der seine wesentliche Ursache in der unsauberen Angrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hatte. Vorläufig, weil die bisherige Auseinandersetzung um die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung sich nunmehr auf die strittigen Fragen der GewAbfV, wie z.B Getrennthaltungspflichten, verlagern wird. Neben dem zentralen Ziel einer schadlosen und möglichst hochwertigen Verwertung von gewerblichen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen kommt aus kommunaler Sicht die Beteiligung aller in einer Kommune wirtschaftlich Agierenden an den allgemeinen Kosten (Leistungen) der kommunalen Abfallwirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Ob und inwieweit die Gewerbeabfallverordnung nunmehr in den Kreisen und kreisfreien Städten durch Satzungsänderungen und andere abfallwirtschaftliche Maßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen und Ziele erfüllen kann, erläutert der Autor anhand von einigen Beispielen im folgenden Beitrag, und bezieht sich bei den Interpretationen sowohl auf den Entwurf der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung als auch auf die Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Dipl.-Geogr. Helmut Döpcke | |
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