Auswirkungen der EuGH-Urteile auf die deutsche Abfallwirtschaft und die nationale Rechtslage und Rechtssicherheit
Dass vom europäischen Recht eine Anstoßwirkung für die Liberalisierung des deutschen Abfallrechts ausgegangen ist, ist heute eine Binsenweisheit und muss nicht weiter betont werden. Die Abfallrahmenrichtlinie geht ungeachtet dessen, dass es sich beim Abfall um eine Ware mit Besonderheiten handelt, davon aus, dass im Bereich der Verwertung die Regeln des Binnenmarktes gelten und damit eine Lenkung von Abfallströmen in bestimmte Anlagen grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Nur bei Beseitigungsabfällen können der Grundsatz der Beseitigungsautarkie der Mitgliedstaaten und das Prinzip der Nähe Geltung beanspruchen mit der Folge, dass insoweit, aber auch nur hier, Überlassungspflichten im nationalen Recht normiert werden können. Folge davon sind die unbefriedigenden Abgrenzungen zwischen Abfällen zur Verwertung und solchen zur Beseitigung, aus denen letztlich die Probleme im deutschen Abfallmarkt resultieren. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit den Auswirkungen und inhaltlichen Schwerpunkten der folgenden Urteile des europäischen Gerichtshofes: Das Urteil des EuGH vom 27.02.2002 (Bergversatz), die Luxemburg-Entscheidung des EuGH vom 13.02.2003 und die Entscheidung des EuGH vom 03.04.2003 in Sachen Belgische Zementindustrie.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
| Autor: | Dr. Alexander Schinck | |
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Die TRGS 517
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
The distinction of responsibilities for waste disposal in national legislation of the EU countries
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2004)
In Germany, the public municipalities and the private waste management companies are trying to defend or acquire respectively contingents of the solid waste accumulation.
Abfallwirtschaft nach dem 1. Juni 2005
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2004)
Stellen wir uns vor: Durch einen Zeitsprung wären wir 15 Monate weiter und schreiben heute den 20. Juli 2005. Das magische Datum“ von vor knapp zwei Monaten, der 1. Juni 2005 war kein Endpunkt, wohl aber eine Wende in der Abfallwirtschaft. Das Ziel, eine vollständige Vorbehandlung aller Siedlungsabfälle, wurde zwar mühsam aber im Wesentlichen erfolgreich erreicht.
Müllverbrennung und Mitverbrennung
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Stoffflußmodelle ermöglichen Aussagen über die umweltpolitischen Auswirkungen der Abfallverbrennung auf Stoffströme
Kaum kompatibel
© Deutscher Fachverlag (DFV) (3/2003)
Selten beleben Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Diskussionen in der Entsorgungswirtschaft über den Weg der Branche in die Zukunft so, wie die beiden Entscheidungen vom 13. Februar 2003. Es könnte sein, dass die EuGH-Richter mit den Urteilen in den Rechtssachen C-228/00 (Belgische Zementindustrie) und C-458/00 (MVA Straßburg) Abfallrechtsgeschichte geschrieben haben. Genau weiß dies allerdings zur Zeit niemand. Denn die Urteile reihen sich nahtlos in die Serie von EuGH-Entscheidungen ein, die zu tiefgründigen Spekulationen und mehr oder weniger vagen Erwartungen an die zukünftige nationale Verwaltungspraxis und gesetzgeberischen Handlungsbedarf einladen.
