Erläuterung der Ziele der Verordnung, der Vollzugsmaßnahmen und des Hintergrunds der Verordnung
Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) ist im Juni 2002 nach einer ein Jahr dauernden kontroversen Diskussion verabschiedet worden und ist am 01. Januar 2003 in Kraft getreten. Mit der Gewerbeabfallverordnung greift der Gesetzgeber die Ziele zur Sicherung einer umweltverträglichen hochwertigen Verwertung und Schonung der natürlichen Ressourcen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) auf, indem er weitgehende Anforderungen an die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen festlegt. Die Verordnung zielt darauf ab, durch die Vorgabe von Sortierquoten für Vorbehandlungsanlagen die sog. Scheinverwertung zu unterbinden bzw. sie gänzlich zu beenden. Eine hochwertige Verwertung soll u.a. durch Getrennthaltungspflichten am Entstehungsort des Abfalls gewährleistet werden. Hier sind insbesondere die gewerblichen Abfallerzeuger gefragt, wobei man mit Blick auf eine ordnungsgemäße Überwachung dieser Verordnung beispielhaft sagen darf, dass es allein in Hamburg rd. 60.000 Gewerbebetriebe gibt. Ob mit dem neuen Regelwerk jedoch die angestrebten Ziele erreicht werden können, ist weiterhin fraglich.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau | |
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