Arbeitsbereiche und Leistungsspektrum von Behindertenwerkstätten
Werkstätten für behinderte Menschen sind Rehabilitationseinrichtungen für Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Anspruch auf einen Werkstattplatz haben Erwachsene, denen wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine betriebliche Berufsausbildung und keine übliche Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird. Es sind hauptsächlich geistig behinderte Menschen, denen das allgemeine Erwerbsleben kein Lebensziel bieten kann. Ein beträchtlicher und in den letzten Jahren gestiegener Anteil von Werkstattbeschäftigten ist psychisch behindert. Werkstätten haben eine umfassendere Aufgabe als die wirtschaftlich verwertbare Produktion. Diese ist nur Mittel zu dem einen Zweck, ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis zu erzielen, das als Arbeitsentgelte an die behinderten Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Werkstätten haben einen ganzheitlichen Eingliederungsauftrag und pädagogische, therapeutische, pflegerische u.a. Leistungen zu erbringen, damit die behinderten Erwachsenen ihren persönlichen Weg ins Arbeitsleben finden können. Das Ergebnis ihrer Eingliederungsleistungen heißt Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Wirt.-Ing. Dipl.-Betriebswirt Olaf Stapel | |
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