Seit dem 1. Juni 2005 können die meisten Abfälle nicht mehr auf Deponien abgelagert werden.
Insbesondere die Forderung nach Einhaltung der Parameter Glühverlust und TOC bewirkt, dass Abfälle, die diese Grenzwerte überschreiten, nicht mehr ohne weiteres bzw. nur mit hohem Aufwand entsorgt werden können. Dies würde auch Abfälle betreffen, die überwiegend mineralisch sind, deren Organikanteil jedoch geringfügig über den zulässigen Grenzwerten liegen. Für diese sogen. Grenzwertigen Abfälle“ sollte eine Deponierung auf Grundlage der Fußnotenregelung des Anhanges 1 AbfAblV weiterhin ermöglicht werden, auch wenn sie in dieser Fußnote nicht explizit aufgeführt sind.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Hans-Andreas Krieter | |
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