
Am 27. Januar 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (im Folgenden: Elektro-Altgeräte-RL) verabschiedet. Die Elektro-Altgeräte-RL gilt für verschiedene elektrische und elektronische Geräte und benennt hierfür die maßgeblichen Gerätekategorien (vgl. Anhang IA) sowie die zu den Gerätekategorien gehörenden Produkte (vgl. Anhang IB).
Die der Richtlinie unterfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind getrennt zu erfassen und anschließend zu verwerten. Zu diesem Zweck haben die Hersteller und Importeure (individuelle oder kollektive) Systeme zur Rücknahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektronikschrott einzurichten und insoweit die Finanzierungspflichten zu tragen.
Der Beitrag befasst sich mit dem speziellen Problem Behandlung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln. Dabei wird die EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte untersucht.
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| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 03/2004 (Juni 2004) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Professor Dr. Kristian Fischer | |
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Normungsroadmap Circular Economy – Rechtsetzung und Standards in der EU und DE
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Der sog, „Töpfervertrag“ war Auslöser für die Gründung des NAGUS und ist auch weiterhin die Grundlage für die Arbeiten der KU und des Normenausschusses. Während unter Federführung des NAGUS wegweisende Normen wie ISO 14001 zu Umweltmanagementsystemen, ISO 14040 zu Ökobilanzen, ISO 14024 zu Umweltzeichen sowie ISO 50001 zu Energiemanagementsystemen erarbeitet wurden, unterstützt die KU die DIN-Normenausschüsse dabei, Umweltgesichtspunkte in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.
Ordnungswidrigkeiten im ElektroG – Bußgelder nur bei gutem Gedächtnis?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Im Zentrum dieses Beitrags steht der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG1. Der Beitrag befasst sich mit praxisrelevanten Problemen, die der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 45 Abs. 1 ElektroG mit sich bringt. Insbesondere geht es um den Beginn der Verjährung bei fahrlässigen Unterlassungsordnungswidrigkeiten und einen Vorschlag, wie diese Problematik entgegen der nicht praxistauglichen Rechtsprechung aufgelöst werden könnte.
Rückbaubarkeit von Notebooks als Vorstufe eines stofflichen Recyclings
und deren Ressourcenpotenzial
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Für die Rückgewinnung versorgungskritischer Rohstoffe aus Elektronikgeräten ist es erforderlich, die Geräte auseinander zu bauen, um die Rohstoffträger (z.B. Leiterplatten, Festplatten, Akkus) einem gezielten Recycling zuzuführen. Am Beispiel von drei Note-books der Baujahre 2004, 2007 und 2010 wurde im ersten Schritt die Rückbaubarkeit geprüft.
Dynamische Schwankungen in der Zusammensetzung sekundärer Erze
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Durch eine drohende Rohstoffverknappung wird die Rückgewinnung von Metallen aus Elektroaltgeräten immer dringender. Grundlage ist eine fundierte Wissensbasis über Rückgewinnungspotenziale. In dieser Studie wurden gemäß einer recycling-orientierten Produktcharakterisierung die Inhalte und Schwankungen von Tantal in Leiterplatten von sechs verschiedenen Gerätetypen und von Seltenerdelementen in Festplatten von PCs und Notebooks bestimmt. Die Geräte wurden demontiert und die Anteile der betreffenden Komponenten ermittelt. Analysen der chemischen Zusammensetzung der Bauteile wurden durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen starke Schwankungen in den Frachten von Tantal, abhängig von den Gerätearten und dem Herstellungsdatum. Einzelne Kondensatoren haben einen Tantalgehalt von ca. 49 %.
Erstmals Studie: Elektro(nik)-Schrott Recycling in einem ganzen Bundesland
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Die in Rheinland-Pfalz durchgeführte Studie zeigt, dass die dort erreichte Sammelquote pro Einwohner und Jahr in 2011 innerhalb des deutschen Durchschnitts liegt. Zur Erreichung der zukünftig durch die WEEE II-Richtlinie vorgegebenen Ziele wird eine Erhöhung der Sammelmenge nötig. Bzgl. der angestrebten zerstörungsfreien Sammlung gibt es noch Defizite bei den örE, die vor allem auf ungeeignete Sammelbehältnisse und nicht sachgemäßes Handling zurückzuführen sind. Die Wiederverwendung von Elektro(nik)geräten findet nur bei einem von 35 örE und 3 von 18 Recyclingbetrieben statt. dagegen ist das Thema sowohl bei Herstellern als auch bei Vertreibern von Geräten präsent. Im Aufbau von Kooperationsmodellen zwischen örE, Vertreibern, Reparateuren und Wiedervermarktern wird ein großes Potential zur Steigerung der Wiederverwendung und zur Verbesserung der Sammelqualitäten gesehen.
