Der Abfallbegriff oder Wat fott es es fott

Versuch einer begrifflichen Klärung anhand von praktischen Fällen vom Niederrhein, moderner Kunst und Geschichte

"Abfälle", so heißt es in § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes "sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss". Neben anderen bin ich gebeten worden, mich heute in einem kurzen Vortrag mit dem Abfallbegriff auseinanderzusetzen und einen Beitrag zu seiner endgültigen Klärung leisten. Ich will das gerne tun, und zwar an Hand von praktischen Beispielen, die historische und regionale Bezüge zum Niederrhein, dem Ursprung der Kanzlei Prof. Versteyl und Partner, aber auch künstlerische Bezüge aufweist. Denn an nichts lassen sich komplizierte juristische Sachverhalte so gut erklären wie an einfachen Fällen des täglichen Lebens, an bekannten Bildern und historischen Zusammenhängen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 04/2004 (September 2004)
Seiten: 5
Autor: Dr. Alexander Schinck

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