
Die Verpackungsverordnung (VerpackV) steht derzeit im Blickpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit. Während dies zunächst durch die Auswirkungen des Dosenpfandes veranlasst war, rücken derzeit immer mehr die sog. Insellösungen in die Schlagzeilen.
Diese Insellösungen stellen eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rücknahme- und Verwertungspflicht gemäß der VerpackV dar und erlauben es Herstellern bzw. Vertreibern, nur solche Verpackungen zurücknehmen zu müssen, die nach Art, Form und Größe denjenigen entsprechen, die sie selbst in ihrem Sortiment führen bzw. in Verkehr bringen.
Vor dem Hintergrund des im Oktober 2003 gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens sollen die derzeit praktizierten Insellösungen einer näheren Betrachtung unterzogen und hierbei insbesondere die praktischen Hinweise zur Handhabung von Insellösungen durch das Bundesumweltministerium kritisch gewürdigt werden.
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| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 02/2004 (April 2004) | |
| Seiten: | 7 | |
| Autor: | RA; StBer. Ermbrecht Rindtorff RA Dr. Marc Gabriel | |
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