Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist in weiten Teilen am 13.8.2005 in Kraft getreten.
Die weit reichenden Pflichten für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten – insbesondere ihre Registrierung – greifen ab dem 24.11.2005, weitere ab dem 24.3.2006. Während bisher vor allem die Auswirkungen des ElektroG auf die Kommunen diskutiert worden sind, ergeben sich nun einige aktuelle Probleme bei der Anwendung des Gesetzes für die Hersteller, insbesondere im rein gewerblichen Bereich (business to business“ – b2b).
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| Quelle: | AbfallR 06/2005 (Dezember 2005) | |
| Seiten: | 8 | |
| Autor: | Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann | |
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