Nicht nur die Errichtung und der Betrieb einer Deponie, sondern insbesondere die strengen abfallrechtlichen Anforderungen an ihre Rekultivierung und Nachsorge verursachen nicht selten Aufwendungen des verantwortlichen Deponiebetreibers in dreistelliger Millionenhöhe.
Im Hinblick auf zukünftige Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen bilden Deponiebetreiber in ihrer Steuerbilanz im Zeitraum der Ablagerung – also in der Zeit, in der die späteren Kosten in die Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation nach § 36 d Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einfließen müssen – steuermindernde Rückstellungen für sogenannte ungewisse öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten. Die Bildung von Rückstellungen für öffentlich-rechtliche (Umwelt-)Verpflichtungen ist jedoch mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, da die von der Rechtsprechung entwickelten tatbestandlichen Voraussetzungen nicht als gesichert gelten können. Die Folgen der gewinnerhöhenden Auflösung einer zu Unrecht passivierten Rückstellung können aber gerade für Deponiebetreiber fatal sein, da nach der Schließung einer Deponie mit ihr in der Regel auch keine Erträge mehr erwirtschaftet werden können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch mit seinem Schreiben vom 25.7.2005 Rechtssicherheit für Deponiebetreiber geschaffen. Das BMF erkennt in seinem Schreiben zur steuerbilanziellen Behandlung von Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien“ nunmehr ausdrücklich die Rückstellungsfähigkeit von Maßnahmen für die Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien an.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 06/2005 (Dezember 2005) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Dr. Andreas Zühlsdorff Dr. Oliver Geißler | |
| Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden. | ||
Grünguterfassung und Verwertung von holzigem Grüngut im Heizwerk des Landkreises Nordhausen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Im Landkreis Nordhausen wurde ein innovatives Konzept zur energetischen Verwertung von holzigen Grüngutanteilen etabliert. Im April 2021 wurde ein Biomasseheizwerk errichtet, das den holzigen Teil des Grünguts als Brennstoff nutzt, um Wärme für verschiedene kommunale Gebäude zu erzeugen.
Grüngut – Multitalent mit sehr hohen ungenutzten Potenzialen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Die getrennte Erfassung von Grüngut ist ein zentraler Baustein der deutschen Kreislaufwirtschaft und seit 2015 für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) rechtlich verpflichtend.
Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
Einordnung von Einwegkunststoffprodukten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Eine kritische Würdigung der Entscheidungspraxis des Umweltbundesamtes
Die neue Kreislaufwirtschaft, eine Chance für Europa, die Bundesrepublik Deutschland und die Kommunen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Beitrag knüpft an den Ausblick von 2022 zur Rolle der Kommunen in der Neuen Kreislaufwirtschaft an. Er betont das Potenzial neuer Arbeitsplätze und die Notwendigkeit politischer und rechtlicher Unterstützung. Nach drei Jahren und mehreren Krisen zieht der Text eine Zwischenbilanz und gibt einen neuen Ausblick.
