Das neue Deponierecht - Auswirkungen aus juristischer Sicht

Das Deutsche Deponierecht verteilt sich gegenwärtig auf sieben parallele Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die neue Deponieverordnung (DepV) wird die bisher geltenden deponierechtlichen Verordnungen (DeponieV, AbfallAblV und DepVerwV) sowie drei einschlägige Verwaltungsvorschriften (TA Abfall, TA Siedlungsabfall und AVV über Anforderungen zum Grundwasserschutz) ersetzen. Sie bildet den Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, einer so genannten Artikelverordnung, deren Entwurf noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, bevor ein Inkrafttreten möglich ist. Im Dezember 2008 hatte sich bereits der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befasst und hierzu mehr als 130 Änderungen beschlossen (BR-Drs. 768/08 vom 19.12.2008).

1. Regelungsziele der neuen Deponieverordnung
a. Kodifizierung des zersplitterten Deponierechts
b. Sicherung und Weiterentwicklung des Standes der Technik
c. Überprüfung der Regelungstiefe („Deregulierung“)
2. Sicherheitsleistung
a. Kein Entschließungsermessen
b. Zulässige Sicherungsmittel
c. Höhe der Sicherheitsleistung
d. Turnusmäßige Überprüfung der Sicherheit
e. Anpassung von anerkannten oder zugelassenen Sicherheiten
3. Bestandsschutz für bestehende Anlagen
a. In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien
b. In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien
c. Deponierechtliche Vorgaben als unmittelbar geltende, dynamische Grundpflichten
4. Fazit



Copyright: © LGA Bautechnik GmbH
Quelle: Deponieseminar 2009 (Juni 2009)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 5,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl

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