Die neue Deponieverordnung aus Betreibersicht

In der Artikelverordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, die voraussichtlich zum 16.07.2009 in Kraft treten soll, hat der Gesetzgeber in Artikel 1 mit der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung –DepV) das bestehende Regelwerk zum Deponierecht überarbeitet, ergänzt, entschlackt und in einer Verordnung zusammengefasst. Selten wurde eine neue Verordnung aus dem Bundes-Umweltministerium mit so breiter Zustimmung aufgenommen wie die neue integrierte Deponieverordnung. Die positive Resonanz ist allerdings leicht verständlich wenn man sieht, was diese neue Deponieverordnung bewirkt: Denn mit dieser neuen Deponieverordnung wird ein Zustand beendet der für Deponiebetreiber und Behörden gleichermaßen kaum mehr zumutbar war.

1. Ausgangssituation oder die Wertschätzung von Deponien im Wandel der Zeit
2. Ausgewählte Schwerpunkte
a) Allgemeines
b) Die Neuregelung zum Annahmeverfahren oder mehr Verordnung als Vereinfachung
c) Entlassung aus der Nachsorge –Fiktion oder Realität
d) Das „Wohl der Allgemeinheit“oder Deponieverfüllung nach landes-spezifischem Behördenermessen
3. Konkurrenz beim Deponieren oder was machen die anderen (Bergrecht, Ersatzbaustoffe)
4. Ausblick in die Deponiezukunft



Copyright: © LGA Bautechnik GmbH
Quelle: Deponieseminar 2009 (Juni 2009)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 5,00
Autor: Dipl.-Kaufm. Karl-Heinz Kellermann
Dipl.-Ing. (FH) Christian Pietruska

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