Nachdem mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt worden sind, hat die Bundesregierung mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben.
Am 8. Februar 2006 hat sie den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (Umsetzungsverordnung) beschlossen. Mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf werden noch existierende Lücken zum europäischen Deponierecht geschlossen.
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| Quelle: | Deponieseminar 2006 (Mai 2006) | |
| Seiten: | 9 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
| Autor: | BD Dipl.-Ing. Karl Wagner | |
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