Wasserentnahmeentgelte – Ökonomische und verfassungs- und europa-rechtliche Aspekte

In zehn Bundesländern wird derzeit ein Entgelt für die Entnahme von Wasser erhoben.

Die landesrechtlichen Regelungen unterscheiden sich hinsichtlich der Grundlagen (Oberflächen- und/oder Grundwasser), der Höhe des Entgelts, der Ausnahmeregelungen sowie der Verwendung des Aufkommens. In der umweltökonomischen Theorie ist streitig, ob die gewünschte Lenkungswirkung erreicht wird. Durch die kontinuierliche Verwendung des Aufkommens für wasserwirtschaftliche Maßnahmen können aber beachtliche Erfolge für den Gewässerschutz erzielt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Wasserentnahmeentgelte auch finanzverfassungsrechtlich zulässig. Ferner sind sie durch die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie gerechtfertigt. Danach sollen Umwelt- und Ressourcenkosten bei der Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen berücksichtigt werden. Der Beitrag enthält eine detaillierte Zusammenstellung der geltenden Ländervorschriften.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF 12 / 2005 (Dezember 2005)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 8,00
Autor: Dr. jur. Harald Ginzky
Simone Richter
bac. jur. Britta Bothe

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