Fragwürdiger Transit

Stehen Sonderabfallimporte zur Auslastung freier Entsorgungskapazitäten im Einklang mit europäischem Recht?

Deutschlands Bundesländer verzeichnen seit Jahren einen zum Teil erheblichen Rückgang der Sonderabfallmengen. Dadurch werden in Sondermüllverbrennungsanlagen und -deponien erhebliche Kapazitäten zur Beseitigung von Sonderabfällen frei. Betreiber derartiger Anlagen könnten sich deshalb vermehrt darum bemühen, zur Auslastung ihrer freien Kapazitäten Sonderabfälle aus anderen europäischen Staaten einzuführen. Um zu verhindern, daß der Mülltourismus durch Sonderabfallimporte aus anderen europäischen Staaten eine neue Dimension erhält, ist es notwendig, daß die Bundesländer die Prinzipien des europäischen Abfallrechts strikt einhalten und von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, Sonderabfalleinfuhren zu verhindern. Der folgende Beitrag verdeutlicht, daß die zuständigen Landesbehörden die Einfuhr von Sonderabfällen, zumindest soweit sie zur Beseitigung bestimmt sind, regelmäßig unter Berufung auf die Bestimmungen des europäischen Abfallrechts untersagen können oder sogar müssen. Dies wird durch ein kürzlich ergangenes rechtskräftiges Urteil des VGH Mannheim bestätigt.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 01-1998 - Betriebe und Umweltschutz (Februar 1998)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Ass. jur. Ralf Jülich

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