Das Qualitätsmanagement zur stofflichen Verwertung von Holzabfällen erfordert die Festlegung von Schadstoffwerten
In der Bundesrepublik werden derzeit jährlich mehr als 500.000 Tonnen Holzabfälle, das heißt Gebraucht- und Restholz, in der Holzwerkstoffindustrie stofflich zur Herstellung von Spanplatten eingesetzt. Überdies könnten künftig große Mengen an Holzabfällen auch als Torfersatzprodukte im Pflanzenbau verwendet werden. Es ist deshalb notwendig, eine ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung von Holzabfällen sicherzustellen. Dies muß erfolgen auf der Grundlage von geeigneten, herkunftsbezogenen Holzabfallarten und Zuordnungswerten, das heißt Höchstmengen für umwelttoxikologisch relevante Schadstoffe. Erst dann kann im Einklang mit den Vorschriften des KrW-/AbfG einer Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf und daraus resultierenden Problemen bei der späteren Entsorgung sicher begegnet werden. Entscheidend ist hierfür, daß die unterschiedlich belasteten Holzabfälle "ab Abfallerzeuger" getrennt gehalten werden und daß die Zuordnungswerte beachtet werden. Diesbezüglich hat die LAGA-adhoc- AG-Altholz in ihrem vorliegenden Richtlinienentwurf bereits Entsorgungshinweise für die verschiedenen Holzabfallarten erarbeitet. Sie müssen noch durch entsprechende Zuordnungswerte ergänzt werden. Der Beitrag unterbreitet hierzu Vorschläge. Die vorgeschlagenen Zuordnungswerte führen in Kombination mit geeigneten, schadstoffarmen Holzabfallsortimenten zu einer duldbaren, geringen Schadstoffanreicherung in Holzwerkstoffen, die das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen dürften.
Copyright: | © Rhombos-Verlag | |
Quelle: | 01-1998 - Betriebe und Umweltschutz (Februar 1998) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. rer. nat. Detlef Bimboes Theo Zimmermann | |
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