Der VCI nimmt Stellung zur Abgrenzungsfrage zwischen energetischer Verwertung und thermischer Behandlung
Die Abgrenzung zwischen "energetischer Verwertung" und "thermischer Behandlung", das eines der zentralen Themen im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Abfallrecht war, droht in einen Ideologienstreit auszuarten. Weil es dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz an ausreichender Klarheit mangelt, hatte die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein Vollzugspapier erstellt, mit dem Ergebnis, daß möglichst viele energetische Behandlungsvorgänge unter die Beseitigung fallen, auch um künftig Anlagen der zentralen Landesgesellschaften noch auszulasten.
Dagegen stehen die Interessen von Erzeugern von Abfällen und Entsorgern, die möglichst viele Abfälle einer Verwertung zuführen wollen. Zum einen wird sie vom Gesetz vorrangig verlangt und zum anderen ist sie in den meisten Fällen auch wirtschaftlicher und wird nicht durch nationale Grenzen behindert. Den Vollzugsbehörden scheinen viele Verwertungsmaßnahmen suspekt zu sein. Sie befürchten "Scheinverwertungen" und hoffen, mit "Schadstoffhürden" und "Verunreinigungsdämmen" diese Art der Verwertung zu stoppen. Es kann deshalb nicht überraschen, wenn in einer Reihe von Beiträgen dazu Stellung genommen wird.
In einem dieser Beiträge sieht man den Ausweg in einer Gesetzesänderung. Er stammt von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes und trägt den Titel "Klarheit verschaffen. Zur Abgrenzung von energetischer Verwertung und thermischer Behandlung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz müssen präzisere Regelungen festgelegt werden". Aus Sicht des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. ist hierzu Kritik angebracht.
Copyright: | © Rhombos-Verlag | |
Quelle: | 01-1998 - Betriebe und Umweltschutz (Februar 1998) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Günter Mischer Dr. Eberhard Bredereck | |
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