Zulässigkeit und Kosten der Verwertung gefährlicher Abfälle sind unter Beachtung chemikalienrechtlicher Anforderungen zu überprüfen
Die Verwertung gefährlicher Abfälle wird nicht nur durch Vorschriften des Abfallrechts geregelt, sondern unterliegt als Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse zugleich vollständig dem Chemikalienrecht. Eine konsequente Beachtung der Vorschriften der Chemikalien- Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung schließt in vielen Fällen eine Verwertung aus. Wenn der Verwertungsweg zulässig ist, beeinflussen die chemikalienrechtlichen Anforderungen wesentlich die Kosten der Verwertung.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 03/1998 - Biologische Verfahren (August 1998) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.Ing. Ildikó Both Dipl.-Ing. Jürgen Pinter | |
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Novelle der Klärschlammverordnung – Stand und Konsequenzen für die Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2008)
Zur Aktualisierung der Anforderungen an die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung hat das Bundesumweltministerium nach Durchführung einer Expertentagung nunmehr in einem „Arbeitsentwurf“ (19.11.2007) Vorschläge zur Neufassung der Klärschlammverordnung unterbreitet. Durch die vorgeschlagenen neuen Anforderungen sollen einerseits die Weichen für eine längerfristig angelegte bodenbezogene Klärschlammverwertung gestellt, andererseits aber auch die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt werden. Um beiden gesetzlich vorgegebenen Zielen zu entsprechen, schlägt das Bundesumweltministerium eine deutliche Absenkung von Schadstoffgrenzwerten vor.
Was können wir von ausländischen Betrieben lernen?
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Bis zum Jahre 1972 führte die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ein ökologisches Schattendasein und diente lediglich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Mit dem ersten eigenständigen Abfallrecht in Deutschland (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) änderte sich die Situation grundlegend und die Abfallwirtschaft wurde bis etwa Mitte der 90er Jahre schwerpunktmäßig unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet.
Hersteller und Nutzer in der Bringschuld
© Rhombos Verlag (10/2004)
Das ElektroG regelt die Umsetzung der Produktverantwortung bei Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland
Grenzüberschreitende Abfallverbringung nach der EU-Erweiterung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2004)
Mit dem 1. Mai 2004 treten die Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern der Europäischen Union bei. Zunächst ist - ungeachtet abfallwirtschaftlicher Fragen - hervorzuheben, dass dies einen wichtigen Schritt zur Sicherung der europäischen Friedensordnung und eine bedeutende Chance für die wirtschaftliche Entwicklung Europas darstellt. Auch für den Umweltschutz wird durch die EU-Erweiterung ganz eindeutig im Ergebnis mehr erreicht, als durch mögliche abfallwirtschaftlich kritische Entwicklungen überhaupt in Frage gestellt werden kann.
Abfallwirtschaft nach dem 1. Juni 2005
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2004)
Stellen wir uns vor: Durch einen Zeitsprung wären wir 15 Monate weiter und schreiben heute den 20. Juli 2005. Das magische Datum“ von vor knapp zwei Monaten, der 1. Juni 2005 war kein Endpunkt, wohl aber eine Wende in der Abfallwirtschaft. Das Ziel, eine vollständige Vorbehandlung aller Siedlungsabfälle, wurde zwar mühsam aber im Wesentlichen erfolgreich erreicht.