In der Grauzone

Zulässigkeit und Kosten der Verwertung gefährlicher Abfälle sind unter Beachtung chemikalienrechtlicher Anforderungen zu überprüfen

Die Verwertung gefährlicher Abfälle wird nicht nur durch Vorschriften des Abfallrechts geregelt, sondern unterliegt als Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse zugleich vollständig dem Chemikalienrecht. Eine konsequente Beachtung der Vorschriften der Chemikalien- Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung schließt in vielen Fällen eine Verwertung aus. Wenn der Verwertungsweg zulässig ist, beeinflussen die chemikalienrechtlichen Anforderungen wesentlich die Kosten der Verwertung.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 03/1998 - Biologische Verfahren (August 1998)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.Ing. Ildikó Both
Dipl.-Ing. Jürgen Pinter

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