Die RAL-Güterichtlinie Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz“ vernachlässigt in mehreren Punkten die geltende Rechtslage
Das Problem der korrekten Entsorgung von Holzabfällen beschäftigt Industrie und Verwaltung gleichermaßen. Annahmekriterien, die einzelne inländische Verwerterfirmen aufgestellt hatten, erfüllten nicht immer alle rechtlichen Anforderungen. Deshalb bestand Handlungsbedarf, um unbelastete Holzabfälle von belasteten oder verunreinigten zu unterscheiden und zugelassene Verwertungswege aufzuzeigen. Verschiedene Arbeitskreise befaßten sich intensiv mit diesem Problem. Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat im November 1997 ein Papier verabschiedet, die sogenannte RALGüterichtlinie "Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz" (RAL-GZ 428). Holzaufbereiter (Shredderbetriebe) warteten sicher schon länger darauf. Wenn die geforderten Standards eingehalten werden, kann das Gütezeichen "Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz" verliehen werden, von dem sich die Beteiligten eine Umsatzförderung versprechen. Erwerber und Betrachter der Verleihungsurkunde erwarten, daß der Besitz dieser Urkunde ein Unternehmen auszeichnet, das Qualität im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften garantiert. Daß dem nicht unbedingt so sein muß, wird in diesem Beitrag anhand des allgemeinen Teils sowie der Beprobung dargestellt.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 04/1998 - Umweltkostenmanagement (November 1998) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Wiltrud Buchs | |
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