Im europäischen Vergleich halten Kreise und kreisfreie Städte im gesamten Bundesgebiet eine technisch hochwertige und flächendeckende Entsorgungsinfrastruktur vor. Diese kann jederzeit von den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von den Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden. Während vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften eine eigene Zuständigkeit auch für den Abfall aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe hatte, unterliegen derzeit nur die Abfälle der Andienungspflicht, die von ihrer Zusammensetzung, ihrer Gefährlichkeit und der Art, wie sie gesammelt werden, dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) unstreitig überlassen werden müssen.
Immer wieder gibt es Fälle, in denen Verantwortliche aus dem Bereich Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe versichern, sie würden 100 % des in ihren Betrieben entstehenden Abfalls verwerten können. Die Realität sieht in den meisten Fällen aber anders aus. Erfahrungsgemäß entsteht in jedem Betrieb eine bestimmte Menge Abfall, der nur noch beseitigt werden kann – dafür sind und bleiben die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zuständig. Dieser Erkenntnis und dieser Entwicklung hat der Gesetzgeber durch Einführung der Gewerbeabfalltonne Rechnung seinerzeit getragen: Die Gewerbeabfallverordnung vom 01.01.2003 schreibt daher vor, dass jeder (!) Betrieb an das öffentlichrechtliche Entsorgungssystem angeschlossen sein muss, und zwar mit einem dem tatsächlichen Abfallaufkommen angemessenen Behältnis – und das ist nicht immer nur die kleinste von der jeweiligen Satzung vorgesehene graue Tonne. Die zur Gewerbeabfallverordnung ergangene Rechtssprechung bestätigt bundesweit diese Grundsätze und überwiegend auch die Vorgehensweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger/Ordnungsbehörden, obwohl von interessierter Seite- insbesondere von den Selbstverwaltungsorganen von Industrie, Handel und Handwerk - das Gegenteil oftmals und gerne behauptet wird.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
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Unter dem Begriff Wertstofftonne wird an dieser Stelle ein haushaltsnahes Erfassungssystem umschrieben, mit dem eine gemeinsame Sammlung von Verpackungen (LVP) und Nichtverpackungswertstoffen durchgeführt wird. Die technologisch relevanten Eigenschaften dieses Gemisches werden entscheidend vom (dominanten) LVP-Anteil bestimmt. Nicht Gegenstand nachstehender Erörterung sind gemischte Erfassungssysteme ohne Zuweisung von LVP oder unter Einschluss von PPK oder Glas; diese erfordern aufgrund gänzlich anderer physikalischen Eigenschaften etc. eine eigenständige Betrachtung.