Gestaltungsmöglichkeiten für die flächendeckende Bioabfallsammlung in Mecklenburg-Vorpommern

Bioabfall stellt eine wertvolle Ressource dar. Er ist sowohl stofflich als auch energetisch nutzbar. Im Jahr 2010 wurden deutschlandweit 107 Kilogramm, im gleichen Zeitraum in Mecklenburg-Vorpommern (MV) lediglich 50 Kilogramm Bioabfall pro Einwohner gesammelt und verwertet, was auf ein noch großes bestehendes Potenzial schließen lässt. Bioabfall ist spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Das Land, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sowie die Abfallentsorger sind gefordert, auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Eine flächendeckende Bioabfallsammlung ist in MV ohne zusätzliche Kosten nicht realisierbar. Durch die Gestaltung der Satzungen, Gebührenordnungen und effiziente Sammelsysteme können diese aber möglichst gering gehalten werden. Zu beachten ist allerdings, dass nur eine hochwertige Verwertung des Bioabfalls zu ökologischen Vorteilen führt.

Bioabfall, als eine der in Deutschland getrennt gesammelten Abfallarten, stellt eine wertvolle Ressource dar. Er ist sowohl stofflich als auch energetisch nutzbar. Bundesweit wird derzeit nur ein Teil des möglichen Potenzials genutzt (Schüch et al. 2010, Kern und Sprick 2011). Nach den Siedlungsabfallbilanzen der Länder wurden im Jahr 2010 deutschlandweit 107 Kilogramm Bioabfall pro Einwohner gesammelt. Im gleichen Zeitraum wurden in MV lediglich 50 Kilogramm Bioabfall pro Einwohner gesammelt und verwertet, was auf ein noch großes bestehendes Potenzial schließen lässt.
Auf Grundlage der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfall wurde in Deutschland das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) verabschiedet. Bezüglich der organischen Abfallfraktionen hat dies weitreichende Konsequenzen: Bioabfall, der einer Überlassungsflicht nach § 17 (1) KrWG unterliegt, ist spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Das Land, die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sowie die Abfallentsorger sind gefordert, auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und auf die Herausforderungen der Kreisgebietsreform zu reagieren.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2013)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Andrea Schüch
M. Sc. Franziska Höfs
Prof. Dr. Michael Nelles

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