Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket verfolgt die EU-Kommission ambitionierte um-weltpolitische Ziele. Die vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge betreffen insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie.
Vorgesehen sind hier unter anderem Änderungen der abfallrechtlichen Grundbegriffe sowie der Vorschriften über Nebenprodukte und über das Ende der Abfalleigenschaft; vorgesehen sind zudem Änderungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung und bei den Zielvorgaben für das Recycling von Siedlungsabfällen. Diese Vorschläge werden im Folgenden näher dargestellt und aus rechtlicher Sicht bewertet.
| Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
| Quelle: | 15. Münsteraner Abfallwirtschaftstage 2017 (Februar 2017) | |
| Seiten: | 6 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | RA Dr. Anno Oexle | |
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Das neue europäische Textilabfallrecht– Die Reform der Abfallrahmenrichtlinie
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Der Beitrag analysiert die geplante Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, mit der eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden soll. Ziel der Reform ist die Förderung einer kreislauforientierten Textilwirtschaft durch neue Regelungen zur Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und zum Recycling von Textilabfällen.
Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
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Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung und die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung
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Die Gewerbeabfallverordnung wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und zwischenzeitlich im Jahr 2017 vollständig neu gefasst. Die damalige Neufassung war insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2012 neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie notwendig geworden.
Perspektiven und Herausforderungen für die Kreislaufwirtschaft aus Sicht des VKU
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Die Formulierung von Erwartungen an die Politik macht eine Betrachtung des Status quo ante unverzichtbar. Die (kommunale) Entsorgungswirtschaft ist von vielen Einflüssen geprägt, die in der einleitenden Grafik (sehr kursorisch) dargestellt sind.
Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seit 01.01.2025 – Stand und Perspektiven
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