Antwort der Bundesregierung auf große Anfrage der FDP

Verschiedene Abgeordnete der FDP hatten unter Drucksache 15/1627 eine große Anfrage zum Thema „Weichenstellungen der Bundesregierung im Düngemittelrecht zur Verwertung von Sekundärrohstoffen in der Landwirtschaft und ihrer Folgen für die Kreislaufwirtschaft“ gemacht.

Die 14-seitige Antwort wurde nun Namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vom 18.02.2004 übermittelt (DS 15/2535).
Der Bundesrat, heißt es in der Vorbemerkung, hat in seiner Entschließung vom 26.04.2002 (Bundesratsdrucksache 313/02) für die Zukunft der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm folgende Bewertung abgegeben: „Nach dem Beschluss der gemeinsamen Agrar- und Umweltministerkonferenz vom 13. Juni 2001 in Potsdam sowie aufbauend auf den Ergebnissen der gemeinsamen wissenschaftlichen Anhörung des BMU/BMVEL vom 25./26. Oktober 2001 in Bonn „Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, Gülle und anderen Düngern unter Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes“ muss eine integrale Betrachtung aller dem Boden zugeführten Düngemitteln mit dem Ziel einer Reduzierung des Schadstoffeintrages erfolgen.

Dieser Ansatz darf sich nicht nur auf die Sekundärrohstoffdünger u. a. aus Klärschlamm und Bioabfällen beschränken, sondern muss im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung auch die wirtschaftseigenen Düngemittel, Gülle, Jauche und Stallmist sowie die Mineraldünger sachgerecht in die Bewertung mit einbeziehen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, die diesbezüglich bereits vorbereiteten düngemittelrechtlichen Änderungen schnellstmöglich abzuschließen, die abfallrechtlichen Vorschriften zu novellieren und beide Rechtsbereiche inhaltlich auf einander abzustimmen.“
Zu einzelnen Fragen hat sich die Bundesregierung wie folgt eingelassen (Auszug):



Copyright: © BGK-Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 01 / 2004 (Februar 2004)
Seiten: 3
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