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Die Anwendung von Kompost birgt kein Risiko, wenn –wie bei allen anderen Düngemitteln auch- die Regeln guter fachlicher Praxis eingehalten werden. Es empfiehlt sich, gütegesicherte Komposte zu verwenden, da diese kontrolliert niedrige Gehalte an potentiellen Schadstoffen aufweisen und weitere Güteanforderungen erfüllen.
Empfohlen werden mittlere Aufwandmengen von jährlich 6 - 7 t TM/ha bzw. 20 t TM/ha im dreijährigen Turnus. Dies ist das Resümee von Teiluntersuchungen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Gemeinschaftsprojektes zur "Nachhaltigen Kompostverwertung in der Landwirtschaft".
Die LUFA Augustenberg hat im Rahmen des Projekts repräsentative Untersuchungen an Komposten ausgewertet und über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren umfangreiche Untersuchungen an sechs Kompost-Dauerversuchen in Baden-Württemberg durchgeführt.
Zum Einsatz gelangten gütegesicherte Komposte, die auf allen Versuchen einheitlich in gestaffelten Gaben von jährlich 5 t, 10 t und 20 t/ha Trockenmasse (TM) verabreicht wurden. Die Höchstgabe, die über den Bedarf nach "guter fachlicher Praxis" hinausgeht, diente als Extremvariante.
| Copyright: | © BGK-Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
| Quelle: | Ausgabe 01 / 2004 (Februar 2004) | |
| Seiten: | 3 | |
| Autor: | ||
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Rechtliche Anforderungen an die Hygienisierung und Verwertung von aufbereiteten Gärprodukten
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (12/2008)
In Deutschland sind zwischen 3.000–4.000 Biogasanlagen in Betrieb, die aus
verschiedensten organischen Materialien Strom oder Biogas bereitstellen. Der
überwiegende Teil dieser Anlagen wird ausschließlich mit nachwachsenden
Rohstoffen (NawaRo) betrieben. Ca. 300–400 Biogasanlagen verarbeiten auch organische Reststoffe. Neben Strom und Biogas fallen in diesen Anlagen jährlich mehrere Mio. t Gärprodukte an, die in der Landwirtschaft als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel eingesetzt werden.
Klärschlammentsorgung aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Die geltenden Anforderungen der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung an die landbauliche Klärschlammverwertung entsprechen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dies haben die Expertentagung des Bundesumweltministeriums zu den Perspektiven der Klärschlammverwertung am 6./7.12.2006 in Bonn und die wiederholte Behandlung der Thematik im Beirat für Düngungsfragen beim BMELV deutlich gemacht. Die Anforderungen sind daher heraufzusetzen, um einen ausreichenden Schutz vor möglichen Risiken einer landbaulichen Verwertung zu gewährleisten.
Klärschlammentsorgung aus Sicht der DWA
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Die DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. unterstützt durch die Weiterentwicklung technischer Regeln und im Rahmen ihrer Bildungsarbeit alle Akteure, die mit dem Umgang und der Entsorgung von Klärschlämmen befasst sind. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, ob eine landbauliche Verwertung durchgeführt wird oder die Entsorgung mittels thermischer oder mechanisch-biologischer Verfahren erfolgt.
Eine nachhaltige Strategie zur Nutzung des Phosphors im Klärschlamm – Ergebnisse aus dem EU-Projekt SUSAN
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
In Deutschland fallen jährlich etwas mehr als 2 Mio. Tonnen TS Klärschlamm aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen an. Die Deponierung von unbehandelten Klärschlämmen nahm bereits Mitte der 90er Jahre stark ab und ist seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig.
Mit dem Rückgang der Deponierung nahm zeitgleich die Verwertung von Klärschlamm in Landschaftsbau und Landwirtschaft stark zu und stellte 1998 mit etwa 67 % der Gesamtmenge (davon ca. 35 % in der Landwirtschaft) einen Höchststand für diesen Verwertungsweg dar.
Klärschlammentsorgung in Deutschland
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Die Ziele der Novelle der deutschen Klärschlammverordnung. PowerPoint Presentation mit 24 Folien
