Erfahrungen zum Umgang mit § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung

In diesem Zusammenhang wurde seitens einer Arbeitsgruppe innerhalb der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle e.V. (ATV-DVWK)" sowie des "Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. VKS im VKU" ein Leitfaden erstellt und veröffentlicht. Dieser Leitfaden stellt eine Handlungsanleitung dar, mit deren Hilfe die erforderlichen Nachweise für eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf Deponiestilllegungen erbracht werden können. Er hebt auf Einzelfallbetrachtungen, basierend auf Frachtbetrachtungen ab.

 In § 14 Absatz 6 der Deponieverordnung wird die Möglichkeit eröffnet, dass Ausnahmen von einer Deponiestilllegung gemäß den technischen Anforderungen nach TA Siedlungsabfall möglich sind, sofern die Behörde zustimmt die Ablagerngsphase an der Deponie zum 15.7.2005 beendet wird ein Nachweis erbracht wird, dass das Wohl der Allgemeinheit (…..), nicht beeinträchtigt wird (1) In der Verordnung findet sich nun allerdings kein Hinweis darauf, wie dieser geforderte Nachweis zu erbringen ist. Bislang liegen hierzu keine Empfehlungen von offizieller Seite vor. Eine Arbeitsgruppe innerhalb der „Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfalle.V. (ATV-DVWK)“ sowie des „Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und und Stadtreinigung e.V.“ VKS im VKU“ hat sich die Aufgabe gestellt, diese Lücke zu schließen.

Als Ergebnis wurde ein Leitfaden zwischenzeitlich publiziert, der verschiedene umfangreiche Hinweise im Zusammenhang mit der Führung des genannten Nachweises gibt (2). Insbesondere gibt er dazu eine Handlungsanleitung. Wesentlich ist, dass der Leitfaden auf eine Einzelfallbetrachtung abhebt, deren Beurteilungsmaßstab auf einer Frachtbetrachtung aus den zukünftig zu erwartenden Emissionen basiert. Eine Zustimmung zu dieser Vorgehensweise ist von Seiten des Gesetzgebers zwar nicht gegeben worden, der Leitfaden ist bislang aber auf breites Interesse und Wohlwollen gestoßen.

Der Leitfaden wurde von einer Projektgemeinschaft der Firmen Prowa Engineering GmbH, SIG Umwelt Projekt GmbH, Ingenieurberatung Berlin und Prof. Versteyl Rechtsanwälte bearbeitet und nach vorheriger Prüfung und Verabschiedung durch den zuständigen Ausschuss von VKS/ATV-DVWK „Deponie“ von den Verbänden herausgegeben. Wichtigstes Ziel des Leitfadens ist somit, eine individuelle, auf den Standort bezogene Hilfestellung bei der Erstellung des sogenannten Stilllegungsnachweises im Zusammenhang mit der Stilllegung von Altdeponien, insbesondere bei Anwendung des § 14 Abs. 6 DepV zu geben. Dies deckt sich mit den Intentionen des zuständigen Ministeriums (BMU).



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2004 (Juli 2004)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger

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