Mit der novellierten Deponieverordnung bricht ein neues Zeitalter im Deponiebau an: Seit dem Inkrafttreten der TA Abfall (1991) und der TA Siedlungsabfall (1993) waren Planung und Bau von Deponien fixiert auf das „Regelsystem“ und auf „gleichwertige“ Alternativen zum Regelsystem. – Das Regelsystem wurde von Amts wegen als wirksam vorgegeben; alternative Abdichtungskomponenten oder -Systeme mussten einen langen Prozess zur Begutachtung der „Gleichwertigkeit“ durchlaufen. Eine Generation von Deponiebetreibern, Planern und Gutachtern hat damit gelebt, entweder ein problemlos genehmigungsfähiges Regelabdichtungssystem zu bauen oder für ein „alternatives“ System kämpfen zu müssen.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
| Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2009 (März 2009) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dr. Wolf Ulrich Henken-Mellies | |
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Weiterbetrieb, Stilllegung und Nachnutzung von Deponieabschnitten am Übergang zum neuen Deponierecht
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2009)
Am 24.09.2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts beschlossen. Diese Verordnung wird das zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammenführen, vereinfachen und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickeln. Alle vorgenannten Regelungen sollen aufgehoben werden und in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) aufgehen. Außerdem soll die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt und Anhang 51 der Abwasser-VO modifiziert werden.
Überregionale Bedarfsermittlung und Berücksichtigung von Transportemissionen in der abfallrechtlichen Planfeststellung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Anmerkung zu OVG Greifswald, Urteil vom 14.5.2025 – 5 K 525/23 OVG
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
