Die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) bestätigt in einer neuen Abfallhierarchie die Abfallvermeidung als prioritäre Maßnahme zum Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Umgang mit Abfällen. Die Mitgliedstaaten werden darin u.a. zur Förderung der Abfallvermeidung aufgefordert. Die Planung der Abfallvermeidungsmaßnahmen soll nach Artikel 29 Abs. 1 der AbfRRl in Abfallvermeidungsprogrammen erfolgen, die die Mitgliedstaaten bis zum 12. Dezember 2013 zu erstellen haben. In den Abfallvermeidungsprogrammen sind bestehende Vermeidungsmaßnahmen zu beschreiben und Abfallvermeidungsziele festzulegen. Durch die Vorgabe von zweckmäßigen, spezifischen qualitativen oder quantitativen Maßstäben für verabschiedete Abfallvermeidungsmaßnahmen sind deren erzielte Fortschritte zu überwachen und zu bewerten.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | AbfallTag 2011 (Oktober 2011) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Günter Dehoust Dipl.-Ing. Dirk Jepsen Dipl.-Geogr. Florian Knappe Dr. Henning Wilts | |
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BIfA-Text Nr. 29: Liberalisierung der Siedlungsabfallwirtschaft - Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Regulierungsinstanz
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Gegenstand dieses Berichts ist die wissenschaftliche Erörterung der Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung eines liberalisierten Entsorgungssektors mittels einer Regulierungsinstanz.
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Schlüsselwörter aus diesem Text: Liberalisierung, Wettbewerb im Markt, Wettbewerb um den Markt, Wettbewerbssurrogate, Angebot und Nachfrage, Öffentliche Ausschreibung, Empirische Untersuchung
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Schlüsselwörter aus diesem Text: Liberalisierung, Marktversagen, Wettbewerb im Markt, Wettbewerb um den Markt, Wettbewerbssurrogate, Öffentliche Ausschreibung, Regulierungsregime
Obwohl das Thema Liberalisierung ehemals staatlich regulierter Wirtschaftsbereiche nicht mehr die Schlagzeilen bestimmt, darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass die sogenannte Privatisierung öffentlicher Aufgaben damit ad acta gelegt worden sei. Die Erfahrungen bei den bislang vollzogenen Marktöffnungen – beispielsweise in den Sektoren Strom oder Telekommunikation – zeigen deutlich, dass der politische Wille zur Liberalisierung (die Frage des Ob) nur den ersten Schritt markiert. Über den letztlich sinnstiftenden volkswirtschaftlichen Erfolg einer solchen Maßnahme entscheidet nicht zuletzt, wie ein Liberalisierungsprozess gesteuert und begleitet wird (die Frage des Wie).