Oberflächenabdichtung mit Deponieersatzbaustoffen - Eigungsnachweis und -beurteilung, Genehmigung nach DepV & BQS, Qualitätssicherung

Deponieersatzbaustoffe nach heutigem Sprachgebrauch kamen in den späteren 90er Jahren als Reststoffe und Sekundärbaustoffe vornehmlich in Deponieabdichtungen auf den Markt, um durch die Verwertung von Reststoffen, d.h. Abfällen wie z.B. Aschen, Schlacken, Stäuben und Schlämmen als Bestandteil von meist mineralischen Abdichtungen wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und gleichzeitig natürliche Ressourcen zu schonen. Publizierte Beispiele waren z.B. die wasserglasvergütete Reststoffdichtung aus Klärschlämmen nach Belouschek und Kügler oder auch die Abdichtungen aus Rest- und Entfallstoffen der Stahlindustrie, z.B. aus Gichtschlämmen und Pfannenschlacke der AG der Dillinger Hüttenwerke. Ebenfalls unter die Überschrift Rest-, Sekundär- bzw. Ersatzbaustoffe kann man Abdichtungen aus Baggergut einordnen. Prominentestes Beispiel sind die Oberflächenabdichtungen der Schlickdeponien Francop und Feldhofe aus METHA-Schlick der bei der Aufbereitung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen anfällt. Hierfür gibt es eine Eignungsbeurteilung der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“.

Die bis 2009 noch mitgeltenden Verwaltungsvorschriften TA Abfall und TA Siedlungsabfall hatten Abdichtungen aus Reststoffen bzw. Abfällen nicht explizit vorgesehen. Entsprechend schwierig war die Genehmigungssituation. Es musste die Gleichwertigkeit zur Regelabdichtung nach TA Abfall/TASi nachgewiesen werden. In jedem Einzelfall waren die Herstellbarkeit, die Wirksamkeit und die Beständigkeit solcher Abdichtungen zu überprüfen. Ein guter und anerkannter Leitfaden hierfür waren die „Grundsätze für den Eignungsnachweis von Deponieabdichtungen“ des DIBt Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin von 1995. Für die Umweltverträglichkeit der mineralischen Reststoffe waren die Technischen Regeln der LAGA für die Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen zu beachten.
Am Beispiel einer abfallrechtlichen, deponiebezogenen Einzelfallgenehmigung für TREAmin®, einer mineralischen Abdichtung aus ca. 75-80% Hausmüllverbrennungsschlacke (Ersatzbaustoff) und 20-25% natürlichem Ton als Ersatz der Abdichtungskomponente mineralische Dichtung in einer Oberflächenabdichtung sollen die Anforderungen für einen Eignungsnachweis aufgezeigt werden. Darauf aufbauend kann eine bundesweit gültige Eignungsbeurteilung auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards BQS 5-3 "Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten aus Deponieersatzbaustoffen“ durch die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ beantragt werden. Die Anforderungen der DepV und die mitgeltenden Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) betreffend das Thema Oberflächenabdichtung mit Deponieersatzbaustoffen von der Profilierung über die Gasdrän-, Trag- und Ausgleichsschichten bir zur mineralischen Oberflächenabdichtungskomponente aus Deponieersatzbaustoffen sollen näher beleuchtet werden. Des Weiteren soll die bauphysikalische und umweltchemische Qualitätssicherung auf der Basis des Annahmeverfahrens gemäß § 8 DepV für Deponieersatzbaustoffe zur Profilierung und am Beispiel von TREAmin® als mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten aus Deponieersatzstoffen aufgezeigt werden.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2013 (März 2013)
Seiten: 15
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein
Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt

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