Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften TA Abfall (1991) und TA Siedlungsabfall (TASi) (1993) wurden u.a. bundeseinheitlich die Anforderungen an die Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme
von Deponien geregelt. Hier wurde sowohl für die Deponiebasis
als auch für die Deponieoberfläche eine sogenannte „Regelabdichtung“ als Standard festgelegt.
Diese bestand aus einer mineralischen Abdichtung für die Deponieklasse DK I (Bauschuttdeponien) und einer Kombinationsdichtung aus mineralischer Abdichtung und einer Kunststoffdichtungsbahn für die Deponieklassen DK II (Siedlungsabfalldeponien) und DK III Sonderabfall- (Industrieabfall-) deponien. Der gleichlautende Anhang E der TA Abfall und der TASi legte die Anforderungen an die Materialien und die Qualitätssicherung sehr detailliert fest. Wollte der Deponiebetreiber von den Regelabdichtungen abweichen, so musste er die Gleichwertigkeit des alternativen Systems in einem Gleichwertigkeitsnachweis belegen, der von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannt werden musste. Es zeigte sich im Verlauf der 90er Jahre, dass für die zunehmend benötigten Oberflächenabdichtungen von Deponien die Regelabdichtungskomponente „mineralische Abdichtung“ für Oberflächenabdichtungen vergleichsweise aufwendig und teuer herzustellen und zudem durch i. W. Austrocknungserscheinungen in ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit gefährdet war. Gleichzeitig drängten immer mehr „alternative Abdichtungen“ zur mineralischen Abdichtung auf den Markt, unter anderen die Geosynthetischen Tondichtungsbahnen bzw. Bentonitmatten. Diese waren leicht und schnell zu verlegen und benötigten kein besonders stabiles Auflager, wie dies zur Verdichtung der mineralischen Abdichtung erforderlich ist. Sie waren damit in der Regel auch kostengünstiger und erfreuten sich eines regelrechten Booms. Allerdings musste für jede alternative Abdichtung zur Regelabdichtung nach TASI ein Gleichwertigkeitsnachweis bei der zuständigen Genehmigungsbehörde im Rahmen der Genehmigungsplanung eingereicht werden, und diese musste die alternative Abdichtung genehmigen.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Deponieforum 2016 (März 2016) | |
Seiten: | 20 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,00 | |
Autor: | Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Gerd Burkhardt | |
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„LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ - Fortschreibung der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen
© Wasteconsult International (12/2014)
Mit der Deponieverordnung wurde den Ländern die Aufgabe übertragen, detaillierte technische Anforderungen in Bundeseinheitlicher Qualitätsstandards festzulegen und zum Teil die Eignung von Materialien, Komponenten oder Systemen, bei denen es sich nicht um Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme handelt, bundeseinheitlich zu beurteilen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. An dieser Stelle wird über den aktuellen Stand der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen berichtet.
Die Fortentwicklung des europäischen Deponierechts als Voraussetzung für mehr Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2013)
Die Europäische Kommission hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 angekündigt, die EU-weit geltenden Zielvorgaben für die Abfallwirtschaft zu überprüfen. Im Februar 2013 legte sie dann einen unverbindlichen Fahrplan für diesen Prozess vor. In diesem wird u.a. auf die Notwendigkeit hingewiesen, die derzeit geltenden Regelungen zur Abfalldeponierung auf ihre Kohärenz zu den innerhalb der letzten Jahre politisch neu formulierten Ansprüchen zum Ressourcen- und Klimaschutz zu überprüfen. Eine mögliche legislative Initiative der Kommission zur Überarbeitung u.a. des europäischen Deponierechts ist für das Jahr 2014 zu erwarten.
Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.
Aktuelle Entwicklungen im deutschen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Das deutsche Deponierecht erfährt immer wieder Veränderungen, häufig durch europäische Vorgaben ausgelöst. 2009 wurden sechs deutsche Vorschriften zur Vereinfachung des Deponierechts zur neuen Deponieverordnung (DepV 2009) zusammengefasst. Mit der Ersten Änderungsverordnung (DepV 2011) musste eine von der Europäischen Kommission angemahnte Gleichwertigkeitsregelung für ausländische Produkte für Deponieabdichtungen aufgenommen werden. Die Umsetzung der Richtlinie über industrielle Emissionen führt unter anderem zu umfangreichen zusätzlichen Überwachungs- und Meldepflichten in der DepV. Mit der Zweiten Änderungsverordnung (DepV 2013) wird die Möglichkeit der Lagerung metallischer (flüssiger) Quecksilberabfälle in Deponien und Langzeitlagern nach europäischen Vorgaben geregelt. Bei all diesen Gelegenheiten wurden von der Bundesregierung und den beteiligten Kreisen regelmäßig viele weitere Änderungen in die DepV eingebracht.
Anwendungshilfen zur Deponieverordnung
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2013)
Mit der Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009 wurde das bis dato geltende Deponierecht, geregelt in TASi, DepV, DepVerwertungsV usw., grundlegend zusammengefasst und in einem einheitlichen Regelwerk, der DepV, reglementiert.
Zahlreiche Bundesländer haben behördeninterne Hinweise oder Regelwerke zu Teilaspekten der Deponieverordnung (z.B. NRW zu Oberflächenabdichtungssystemen – vergleiche Dr. Michael Tiedt LANUV NW) veröffentlicht.