Mit dem 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz hat der Gesetzgeber - in Kombination mit den entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften - ein Regelwerk geschaffen, bei dem das Management von Abfällen verstärkt den marktregulativen Mechanismen überlassen werden sollte. In der Konsequenz dieser ökonomischen Betrachtungsweise sind Abfälle - insbesondere Gewerbeabfälle zur Verwertung“ - aus der regionalen Abfallbewirtschaftung ausgegliedert und einem europaweiten Vermarktungsweg zugeführt worden.
Durch die Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI, 1993) dürfen nun generell seit dem 01.06.2005 keine Abfälle mehr abgelagert werden, die einen Glühverlust von mehr als fünf Prozent aufweisen. Das heißt beim jetzigen Stand der Technik, dass die Abfälle thermisch oder mechanischbiologisch vorbehandelt werden müssen. Dies führ zwangsweise zu einem erhöhten Transportaufkommen, das zunächst und überwiegend über die Straße abgewickelt wird.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | 83. Abfalltechnisches Kolloquium (November 2005) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Manfred Wacker | |
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