Erste Erfahrungen mit dem Vorkassesystem Enerlytor“ bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH
Im Jahr 2003 führten die Kommunalen Wasserwerke Leipzig ein Vorkassesystem für die Abrechnung von Trinkwasserverbräuchen, Abwasserentgelten und für die Abrechnung von Niederschlagswasser ein. Hierzu wurde ein Pilotprojekt gestartet, das Alternativen zur bisherigen Rechnungslegung aufzeigen sollte. In der Umsetzungsphase wurde darauf geachtet, dass für den Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern dass das aktuelle Preissystem der Kommunalen Wasserwerke Leipzig angewandt wird. Innerhalb des Pilotprojektes erfolgte ein kostenloser Einbau des Vorkassezählers an die Stelle des bisherigen Wasserzählers. Somit ist eine Kostenkontrolle für das entnommene Trinkwasser, eingeleitete Schmutzwasser und Niederschlagswasser jederzeit möglich.
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Quelle: | Heft 3-2005 (März 2005) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Betr.-Wirt. (VWA) Thomas Recknagel Assessorin Grit Kleeberg | |
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Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
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Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge-
lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
Unterfallen Klärschlammtransporte dem Abwasser oder dem Abfallrecht?
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Besprechung des Urteils des BVerwG vom 23.6.2022 – 7 C 3.21
Asphaltdichtungsproben unter Wasser und Sanierungsumfang an Talsperren
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Es existieren mittlerweile Verfahren, mit denen Asphaltproben unter der Wasseroberfläche entnommen und die Probeentnahmestellen sachgerecht verschlossen werden können. Anhand der Proben kann die Alterung von Asphaltaußendichtungen – z. B. die Sprödigkeit des Bitumens – auch unter der Wasseroberfläche bestimmt werden. Dies dient als Grundlage für die Definition des Sanierungsumfangs und eines möglichen Sanierungsverfahrens.
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Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Pumpspeicherwerken kann es zu handwerklichen Fehlern kommen. Schwachstellen sind überschätzte Regelenergieerlöse, veraltete Annahmen zum Marktumfeld sowie stündliche Strompreise, die nicht aus Fundamentmodellen stammen, und einfache Heuristiken zur Ermittlung zukünftiger Erlöse. Gerade die letzten beiden Punkte haben einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbewertung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob einfache Heuristiken oder exakte Verfahren genutzt werden sollten und welche Effekte die Art der Generierung der stündlichen Strompreise hat.
Kostenmanagement als Teil des integrierten Managements von Wildbacheinzugsgebieten in Serbien: Fallstudie Topčider-Fluss
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Am Beispiel eines Projekts für integrierte Verbauung des Einzugsgebiets des Topčider-Flusses in Serbien wurden im Rahmen des Kostenmanagements, das Teil der Risikoanalyse ist, die Sicherheitsrücklagen berechnet. Für die Berechnung der Rücklagen wurde die Monte-CarloSimulation angewandt. Nach durchgeführter Simulation wurden Wahrscheinlichkeitsverteilungen für technische und biologische Arbeiten sowie die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Gesamtkosten ermittelt. Die Sicherheitsrücklagen bei den Finanzmitteln wurden aufgrund der Differenz zwischen den Kosten des projektbezogenen Kostenvoranschlags und den simulierten Gesamtkosten mit 90 % Vorkommenswahrscheinlichkeit ermittelt. Die Rücklagen betragen bei den Finanzmitteln für die Projektrealisierung 19,45 % der Kosten.