Mit Hilfe des Geringfügigkeitsschwellenkonzeptes soll ein konkreter Maßstab für die Beurteilung von Abfällen zur Verwertung oder Bauprodukten geschaffen werden. Ergänzend zum Bodenschutzrecht erlaubt es eine begrenzte und hinnehmbare Abweichung von den natürlichen Konzentrationen im Grundwasser.
Der Grundwasserschutz in Deutschland zielt seit Jahrzehnten darauf ab, einen Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu verhindern, der die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung auslösen könnte. Dieser gesellschaftliche Konsens wird auch heute nicht in Frage gestellt. Allerdings gibt es keine deutschlandweite Festlegung, welche Konzentrationen ein nicht verunreinigtes Grundwasser charakterisieren, da die Konzentration geogen bedingter Stoffe, je nach Gestein, mit dem das Grundwasser in Kontakt kommt, deutlich voneinander abweichen kann. Dies hat die Einführung von Qualitätszielen für das Grundwasser bislang verhindert. Auch daran soll festgehalten werden. Das von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfolgte Ziel des Erhalts oder der Wiederherstellung des guten Zustands eines Grundwasserkörpers widerspricht dem nicht, da Maßnahmen vorbehaltlich der Tochterrichtlinie Grundwasser erst beim Übergang vom guten in den schlechten Zustand oder einem dahin führenden Schadstofftrend verpflichtend sind.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 05-2005 (Mai 2005) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dipl.-Biol. Martin Böhme | |
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