Strom- und Gasversorgungsunternehmen in Deutschland müssen sich mit dem Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf neue Marktgegebenheiten einstellen. Zwar lassen sich die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, gleichwohl zeichnen sich schon jetzt einzelne Aspekte für die Unternehmensführung ab.
Die Neufassung des EnWG ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Die Netzzugangs- und Netzentgeltverordnung bei Strom und Gas sind mittlerweile ebenfalls erlassen. Innerhalb von drei Monaten (Strom) bzw. sechs Monaten (Gas) müssen die Netzbetreiber nun ihre endgültige Kalkulation der Bundesnetzagentur vorlegen.
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Quelle: | Heft 11-2005 (November 2005) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dipl.-Kaufmann Andreas Beyer Diplom-Kaufmann Joachim Punge | |
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All-IP-Umstellung in der Gas-(Energie-)Wirtschaft: was jetzt noch getan werden kann
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Koblenz, die Stadt an Rhein und Mosel, benötigt für die Versorgung der Stadtteile rechts und links der Flüsse mit Erdgas, Trinkwasser und Strom Versorgungsleitungen, die an Brücken oder in sogenannten Dükern verlegt werden. Aufgrund des geplanten Neubaus einer Brücke und Instandhaltungsbedarfs an einer Trinkwasser- und einer Erdgasleitung beschloss die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein AG (evm-Gruppe) 2014, diese wichtigen Versorgungsleitungen über den Rhein zu erneuern. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde entschieden, die Rohre als sogenannte Dükerleitungen unter dem Rhein zu verlegen.
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