Zu einigen Aspekten europarechtlicher Einflüsse auf das deutsche Technische Recht

Ein großer Teil der Probleme bei der Umsetzung und Anwendung europäischer Richtlinien hat seine Ursache in Besonderheiten des deutschen Energierechts, das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seine rechtliche Grundlage hat. Diese Besonderheiten sind insbesondere die Eigenverantwortung der Versorgungswirtschaft für das technische Regelwerk bei spezieller staatlicher Aufsicht und die unterschiedliche Behandlung von Energieanlagen und überwachungsbedürftigen Anlagen.

Nach § 49 Abs. 2 (vorher § 16 Abs. 2) EnWG wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik „vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe (...) von Gas [also bei Energieanlagen gemäß § 3 Ziffer 15 – vorher § 2] die technischen Regeln des DVGW eingehalten worden sind“. Es handelt sich daher um eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die erforderliche Sorgfalt tatsächlich eingehalten zu haben („Beweis des ersten Anscheins“). Dieser kann vor allem bei der Klärung von Verantwortlichkeiten nach einem Schadensfall erhebliche Bedeutung zukommen. Weil technische Regeln aber nur empfehlenden Charakter haben, kann von ihnen – anders als von Rechtsnormen – abgewichen werden, was dann aber beweisrechtliche Nachteile zur Folge hätte.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 9-2005 (September 2005)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder
Autor: Bernhard Bramkamp

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