Die Deponie Feilheck war die zentrale Hausmülldeponie der Stadt Heidelberg. Sie wurde nach Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall im Jahr 1995 stillgelegt und fällt somit nicht unter das BBodSchG sondern unter das Abfallrecht. Sie ist im rechtlichen Sinne somit keine Altlast. Da in der Anfangszeit des Betriebs Abfälle auch unterhalb des Grundwasserspiegels abgelagert wurden und die Deponie auch später keine Basis- oder Zwischenabdichtung erhalten hat, sind am Standort Grundwasserverunreinigungen vorhanden, die zweifellos durch die Deponie verursacht werden.
Die Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (ICP) wurde mit Ingenieurvertrag vom 02.07./02.08.1996 beauftragt, die Vorplanung zur Sicherung der Deponie Feilheck zu erarbeiten. Eine wesentliche Grundlage des Konzeptes waren die Lösungsvorschläge, die von der Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH im Rahmen eines Ideenwettbewerbes, der von der Stadt Heidelberg im Sommer 1995 durchgeführt wurde, erarbeitet worden waren.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | |
Quelle: | 7. Karlsruher Altlastenseminar - 2006 (Juni 2006) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Dipl.-Ing Helmut Theurer | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
Neue Wege im Österreichischen Flussraummanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2019)
Ein integratives Flussraummanagement ist notwendig, um die Ziele und Maßnahmenprogramme des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans mit jenen des Nationalen Hochwasserrisikomanagementplans abzustimmen und gleichzeitig auch andere Nutzungen und Anforderungen an das Fließgewässer berücksichtigen zu können. Im integrierten LIFE-Projekt IRIS (Integrated River Solutions in Austria) werden an sieben österreichischen Flüssen auf einer Gesamtlänge von knapp 600 Flusskilometern fach- und sektorenübergreifende Planungsprozesse durchgeführt, mit dem Ziel, integrative Leitbilder festzulegen und Maßnahmenkonzepte abzustimmen, sowie bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands und des Hochwasserschutzes zu setzen.
Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Kampfmittelräumungen innerhalb des Stadtgebietes von Oranienburg
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (2/2016)
Die Stadt Oranienburg wurde im 2. Weltkrieg massiv durch die amerikanischen Luftstreitkräfte bombardiert. Auch heute noch befinden sich viele Blindgänger im Boden, die mit chemischen Langzeitzündern ausgestattet sind und jederzeit detonieren können. Eine Entschärfung der Bomben kann nur erfolgen, wenn die hierfür erstellte Baugrube komplett trockengelegt wird. Aufgrund der speziellen hydrologischen und hydrogeologischen Bedingungen im Untergrund der Stadt werden die Planer und die ausführenden Firmen von Grundwasserabsenkungsmaßnahmen vor besondere Herausforderungen gestellt.
Erweiterter Einsatzbereich für duktile Gussrohre durch neues Beschichtungssystem
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (1/2015)
Der sichere Transport unserer wertvollsten Ressource – dem Wasser – und damit verbunden die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist zweifelsfrei eine der großen Herausforderungen der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.