Anforderungen an die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen – Umsetzung in Baden-Württemberg

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im Bereich der mineralischen Abfälle zwei Regelwerke herausgegeben. Einmal ist es der Erlass zur Verwertung von Baustoffrecyclingmaterial vom 13.04.2004, tituliert als „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“. Zum anderen ist es die Verwaltungsvorschrift zur Verwertung von als Abfall angefallenem Bodenmaterial vom 14. März 2007.

Ein gewisser zusätzlicher Regelungsbedarf ist noch in den Bereichen Müllverbrennungsaschen und von Altschotter zu erkennen. Da der Bund bekanntlich an einer umfassenden Verordnung für die Verwertung von Bodenaushub und mineralischen Abfällen arbeitet, sind derzeit keine eigenen Regelungen in Vorbereitung. Nach dem Prinzip „Bundesrecht bricht Landesrecht" sind und wären die Regelungen Baden- Württembergs längstens solange anwendbar, bis die Bundesverordnung in Kraft tritt. Mit unserer Verwaltungsvorschrift dürfte bundesweit erstmalig eine Regelung vorliegen, mit der das Rohkonzept der LAGA Mitteilung M20 in eine Vollzugsdiktion umgesetzt worden ist. Recherchen haben nämlich ergeben, dass einige Bundesländer zwar die Umsetzung der offiziell nicht zur Anwendung empfohlenen LAGA-Mitteilung M20 (TR Boden) aus dem Jahre 2004 gemeldet haben, diese Umsetzung aber lediglich darin besteht, das LAGA-Papier als Anhängsel zu einem Erlass oder über die Homepage unverbindlich zu veröffentlichen. Hervorzuheben ist, dass die Lösung Baden-Württembergs von sich behaupten kann, inhaltlich mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt zu sein (was die LAGA nicht geschafft hat), die Deutsche Bahn als neuen Akteur mit einbezogen zu haben und von Boden- und Grundwasserschutz mitgetragen zu sein.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 8. Karlsruher Altlastenseminar - 2007 (August 2007)
Seiten: 16
Autor: OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel

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