Der aktuelle Anlass für diesen Beitrag ist der geplante Ersatz der derzeit gleichzeitig gültigen, sechs Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu Deponien in Deutschland (Allg. Abf.VwV zum GW-Schutz vor Abfällen 1990, TA Abfall 1991, TA Siedlungsabfall 1993, AbfAblV 2001, DepV 2002, DepVerwV 2005) durch eine einzige Deponieverordnung, die integrierte Deponieverordnung (iDepV bzw. IntDepV). Über die Zusammenfassung, Straffung und Vereinfachung hinaus, bietet sich dadurch die Gelegenheit, in bestimmten Bereichen, wie z. B. bei den Oberflächenabdichtungssystemen, von der seit 1991 mit der TA Abfall und seit 1993 mit der TA Siedlungsabfall festgelegten Vorgehensweise, der Vorgabe von Regelabdichtungssystemen für jede Deponieklasse abzurücken und statt dessen funktionale Anforderungen zu definieren, die von allen genehmigungsfähigen Abdichtungssystemen eingehalten werden müssen.
| Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH | |
| Quelle: | Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2007 (Oktober 2007) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
| Autor: | Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt | |
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Auswirkungen des KrWG auf die Perspektiven der thermischen Abfallbehandlung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2012)
Grundbetrachtung 1:
Aktuelle Situation und Basisdaten der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland
DK 0-Deponie oder Verfüllung?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2012)
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablagerung mineralischer Abfälle
Die Nachsorgeproblematik vor dem Hintergrund der neuen Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungsbehörde
© Wasteconsult International (12/2010)
Im vorliegenden Beitrag werden die Kriterien des Anhangs 5 Nr. 10 der Deponieverordnung zur Beendigung der Nachsorgephase aus fachlicher Sicht unter dem Aspekt betrachtet, inwiefern die Kriterien geeignet sind, für Deponieinhaber und Aufsichtsbehörde einigermaßen verlässlich die Dauer der Nachsorgephase abzuschätzen und in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen zu halten.
Die Deponieverordnung 2009: Vollzugserfahrungen und Ausblick auf die erste Änderung
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In dem vorliegenden Beitrag werden Vollzugserfahrungen aus Niedersachsen mit der Umsetzung der Deponieverordnung von 2009 wiedergegeben. Diese betreffen den Weiterbetrieb und die Errichtung von Deponien, die Zuordnung von Abfällen zu den Deponieklassen, die Umsetzung des Abfallannahmeverfahrens sowie die Stilllegung von Deponien.
Setzungsüberwachung von Deponien im Licht der neuen DepV
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In der Neufassung der Deponieverordnung wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Umfang von Mess- und Kontrollmaßnahmen abweichend von den Regelanforderungen standortspezifisch festzulegen. Hinsichtlich der Durchführung der Setzungsüberwachung der Deponiebasis sollte die Häufigkeit und Qualität der Messungen in einem „maßgeschneiderten“ Monitoringkonzept. mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden.
