Langzeitsicherheit durch geochemische Barriere bei einer Monodeponie der chemischen Industrie

In den aktuellen abfallrechtlichen Vorschriften befinden sich eine Vielzahl von Festlegungen, welche Anforderungen an die Standorte und die technischen Barrieren von Abfalldeponien zu stellen sind. In der Deponieverordnung (DepV, 2002) wird gefordert, dass der dauerhafte Schutz des Bodens und des Grundwassers durch die Kombination aus geologischer Barriere und einem Basisabdichtungssystem sicherzustellen ist. Soweit die Anforderungen nicht erfüllt sind, ist – im Umkehrschluss zu § 3 Abs. 1 DepV – die Errichtung nicht zulässig. Für Altdeponien werden in den §§ 14 ff Übergangsregelungen getroffen. Soweit nicht alle Anforderungen erfüllt sind, kann die zuständige Behörde unter gewissen Randbedingungen einen bis zum 15. Juli 2009 befristeten Weiterbetrieb zulassen.

1. Einleitung
2. Standortverhältnisse
3. Gefährdungspfad Grundwasser
4. Diskussion und Fazit
5. Schriften



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2008 (Oktober 2008)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Priv.-Doz.Dr.-habil. Georg Wieber

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