Stand bundeseinheitlicher Qualitätsstandards gemäß DepV und Eignungsbeurteilungen für Abdichtungskomponenten der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“

Bis zum Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) [2] sahen die abfallrechtlichen Vorschriften [3] bis [5] für die Basis- und Oberflächenabdichtung von Deponien Regelabdichtungssysteme vor. Für darin vorgesehene Kunststoffdichtungsbahnen und geotextile Schutzschichten hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Zulassungen erteilt.


Für die übrigen Komponenten der Regelabdichtungssysteme wurde die Eignung als grundsätzlich gegeben unterstellt. Davon abweichende Systeme und Komponenten konnten eingesetzt werde, wenn deren Gleichwertigkeit zu denen der Regelabdichtungssysteme nachgewiesen wurde. Unklar blieb jedoch der Maßstab für den Nachweis der Gleichwertigkeit.
 
Neben der Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen und geotextilen Schutzschichten erstellte die BAM auch Gutachten hinsichtlich der Eignung von Dränmatten, Dichtungskontrollsystemen und der geotextilen Komponente von Bentonitmatten.
Auf der Grundlage eines Beschlusses der LAGA hat die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen" die Eignung alternativer Abdichtungskomponenten und -systeme beurteilt [10]. Das Mandat dieser Ad-hoc-AG war bis zum 31. Januar 2009 befristet. Fachliche Grundlagen bildeten die von ihr erstellten Beurteilungsgrundsätze [7] bis [9]. Die darin genannten Anforderungen waren im Wesentlichen bereits vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Mitte der 90-er Jahre im Rahmen seiner bauaufsichtlichen Zulassungen aus den Anforderungen an die Regelabdichtungssysteme und deren Komponenten abgeleitet worden [11].



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Wolfgang Bräcker

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