Neue Richtlinien zur Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen, Kunststoff-Dränelementen und Geokunststoffen für Trenn-, Filter-, Schutz- und Bewehrungsfunktionen sowie Dichtungskontrollsystemen gemäß neuer DepV

Mit dem Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung (DepV) am 16.07.2009 hat die BAM eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Zulassungstätigkeit im Bereich der Geokunststoffe, Polymere und der serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsysteme erhalten. Diese Produkte müssen damit seit dem 30.04.2010 für die Verwendung in Deponieabdichtungen von ihr zugelassen sein.


Die Eignung sonstiger Baustoffe muss darüber hinaus bundeseinheitlich nachgewiesen werden. Auch die Anforderungen an die Deponieabdichtungssysteme selbst sind neu definiert worden. Statt einer vorgegebenen Regelabdichtung werden teilweise lediglich Eigenschaften gefordert, die einen Spielraum bei der Wahl der Abdichtungskomponenten lassen. Damit erschließt sich der BAM ein neues, erweitertes Aufgabengebiet. Bei der Bearbeitung der Anforderungen und Zulassungsrichtlinien für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme wirkt ein Fachbeirat beratend mit. In diesem Zusammenhang werden die Zuständigkeit und die Aufgaben der BAM erläutert. Dabei wird der aktuelle Stand der Arbeit der BAM dargestellt. Weiterhin wird die Verfahrensweise beim Umgang mit bereits in der Vergangenheit zugelassenen und begutachteten Produkten, sowie für solche, für die eine völlig neue Zulassungsgrundlage geschaffen werden muss, beschrieben.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010)
Seiten: 16
Preis inkl. MwSt.: € 8,00
Autor: Dipl.-Ing (FH) Andreas Wöhlecke
Dr. Werner Müller

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