PCB in offenen Systemen – Sanierung am Beispiel von Schulgebäud

Die Polychlorierten Biphenyle (PCBs) gehören zu einer Gruppe von 12 Umweltchemikalien, den sogenannten POPs, welche durch die am 17. Mai 2004 in Kraft getretene Stockholm-Konvention weltweit verboten sind und bis spätestens 2028 entsorgt werden müssen.

Die krebsverdächtigen PCBs wurden vornehmlich zwischen 1950 und 1983 auch in Bauchemikalien wie z.B. als Weichmacher in Fugendichtungsmassen oder Farbanstrichen eingesetzt. Dies kann sowohl öffentliche Gebäude wie Schulen, aber auch private Objekte betreffen. Werden die Fugendichtungsmassen unsachgemäß ersetzt, entsteht eine Umweltgefährdung und möglicherweise auch ein Gesundheitsrisiko. In der Schweiz geht man davon aus, dass knapp 50 % der Gebäude mit Dehnfugen, welche im fraglichen Zeitraum erbaut wurden, mit PCBs verunreinigt sind. Auch Druckleitungen, Tankanlagen und (Industrie-) Böden sind oft mit PCB-haltigen Korrosionsschutzanstrichen versehen. In Deutschland, Schweden, Holland und der Schweiz bestehen spezielle Richtlinien zum Umgang mit PCB-haltigen Fugendichtungsmassen. Diese Vorschriften regeln die Erfassung und die fachgerechte Sanierung von Gebäuden mit PCB-haltigen Baumaterialien sowie die gesetzeskonforme Entsorgung von PCB-haltigen Abfällen.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 6. Karlsruher Altlastenseminar - 2005 (Juni 2005)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: U. K. Wagner

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