Leitfaden orientierende Untersuchung nach § 9 (1) BBodSchG

Wenn Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegen, soll die zuständige Behörde gemäß § 9 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes zur Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Hierbei handelt es sich gemäß § 3 Abs. 3 BBodSchV um orientierende Untersuchungen.

Im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise in Baden-Württemberg hat das Bundes-Bodenschutzgesetz mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung seit 1999 nicht zuletzt bei der Amtsermittlung zu neuen rechtlichen und teilweise modifizierten fachlichen Rahmenbedingungen geführt, welche Anlass für den vorliegenden Leitfaden sind. Der Leitfaden erläutert die Regelungen und Vorgehensweise zur orientierenden Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BBodSchG mit ausgeprägtem Verwaltungsund Praxisbezug. Der vorliegende Leitfaden soll den Vollzug in Form einer Arbeitshilfe erleichtern. Er soll auch die Amtsermittlung nach § 9 Abs. 1 BBodSchG von der weiteren Gefährdungsabschätzung durch die Verpflichteten gemäß § 9 Abs. 2 BBodSchG abgrenzen.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 4. Karlsruher Altlastenseminar - 2003 (Mai 2003)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dr. Rolf Hahn

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