Anwendung der Baustellenverordnung bei der Sicherung und Sanierung von Altlasten

Bei der Sicherung und/oder Sanierung von Altlasten wird schon seit längerer Zeit ein aufwendiger Arbeitsschutz betrieben, da häufig die Gefahr besteht, mit Schadstoffen aller Art bzw. mit entsprechend kontaminierten Materialien in Berührung zu kommen.

Maßnahmen für den Arbeitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind über die Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG) bzw. deren Regelwerk (hier insbesondere ZH 1/183 /12/) weitgehend vorgegeben und sollten Vertragsbestandteil jeden Bauvertrages in diesem Bereich sein. Des weiteren kann auf eine fundierte Literatur zu diesem Thema verwiesen werden. Zusätzlich gibt es seit geraumer Zeit Vorgaben zur Arbeitssicherheit auf Deponien, die sogenannten Sicherheitsregeln für Deponien, die zumindest bei der Sicherung und Sanierung von Altablagerungen als Grundlage für Vorgaben des Arbeitsschutzes mit herangezogen werden können. Seit dem 10. Juni 1998 gibt es nun zusätzliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen, die sogenannte Baustellenverordnung (BauStellV) die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen /3/, welche generell zunächst für alle Baustellen, also auch Sicherungen und Sanierungen auf Altlasten gilt.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 2. Karlsruher Altlastenseminar - 2001 (Juni 2001)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 5,00
Autor: Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt
Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein

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