Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Nachtspeicherheizgeräte

Hinweise für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Sammlung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten

Seit die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) auf ihrer Homepage mitteilt, dass Nachtspeicherheizgeräte dem Anwendungsbereich des ElektroG unterliegen und daher auch an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entworgungsträger (örE) angenommen werden müssen, erreichen uns vermehrt Anfragen, wie dies bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern umgesetzt werden soll. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat mit Schreiben vom 28.11.2011, Az.: 82c-U8705.4-2011/31-9, an die Bayerischen Bezirksregierungen ebenfalls auf diese Rechtslage hingewiesen.
 
Aus fachlicher Sicht ist die gemeinsame Sammlung von Nachtspeicherheizgeräten (NSH) zusammen mit den Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) der Sammelgruppe 1 (Weiße Ware), die im Rahmen der ear-Abholkoordination durch das ElektroG so vorgegeben ist, nicht sinnvoll und mit erheblichen Nachteilen verbunden. Allerdings sind derzeit aus rechtlicher Sicht kurzfristig offensichtlich keine Möglichkeiten gegeben, die Nachtspeicherheizgeräte aus dem Anwendungsbereich des ElektroG herausnehmen zu können.

Den vollständigen Artikel können Sie beim LfU herunterladen: http://www.bestellen.bayern.de



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: Publikationen (Oktober 2012)
Seiten: 20
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Jürgen Beckmann

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