Rüdiger Breuer1 hat darauf hingewiesen, dass das KrW-/ AbfG mit seinem neuen Pflichtenmodell2 höchste Anforderungen an seine Interpreten und Anwender“ stelle.
Als Nagelprobe für die Leistungsfähigkeit der (staatlichen und kommunalen) Organe der Rechtsanwendung erwies sich schon recht rasch die paradigmatische Kompetenzfrage der abfallwirtschaftlichen Zuständigkeit im Bereich gewerblicher Siedlungsabfälle. Hier tobte zwischen kommunalen Entsorgungsträgern und privatem Sektor der Kampf um Abfall“3. Dies war nicht nur ein rechtpolitischer Kampf um eine Änderung des KrW-/AbfG oder um den Neuerlass von untergesetzlichen Vorschriften, sondern auch eine Auseinandersetzung über die Auslegung des geltenden Rechts. Petersen, der für das Abfallrecht zuständige Referent im Bundesumweltministerium, stellte fest, die Kontroverse um die zentralen Ziele und Regelungen des KrW-/AbfG sei im Umweltrecht wohl ohne Beispiel“ 4.
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| Quelle: | AbfallR 06/2006 (Dezember 2006) | |
| Seiten: | 8 | |
| Autor: | Prof. Dr. Clemens Weidemann | |
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