Die Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung zwischen Nebenprodukt und Abfall

Zur aktuellen Diskussion über eine Novellierung des europäischen Abfallbegriffs

Im Zuge der Novellierung des europäischen Abfallrechts gerät auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Produktionsrückstände dem Abfallrechtsregime von vornherein entzogen sein können, in den Blickpunkt. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH zum Abfallbegriff werden in der rechtspolitischen Diskussion teilweise Klarstellungen und Erweiterungen der gemeinschaftsrechtlichen Abfalldefinition gefordert, welche – wie im Folgenden nachgewiesen werden soll – Begriffs- und Rechtssicherheit nicht schaffen, sondern beeinträchtigen könnten.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 04/2006 (August 2006)
Seiten: 10
Autor: Prof. Dr. Clemens Weidemann
RA Dr. Andreas Neun

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