Stoffverbote und RoHS-Konformität seit dem 1. Juli 2006

Seit dem 1.7.2006 gelten für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten weitreichende gesetzliche Stoffverbote.

Mit diesem Stichtag dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte, deren Zusammensetzung diesen Stoffverboten widerspricht, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.1 Bundesgesetzliche Grundlage hierfür bildet § 5 Abs. 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes2 (ElektroG). Mit den hier normierten Stoffverboten werden Vorgaben der unter dem Namen „RoHS-Richtlinie“3 bekannt gewordenen EU-Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 06/2006 (Dezember 2006)
Seiten: 8
Autor: Julia Bratke
Elmar Schmelting

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