Das Gänseblümchen wird entblättert

Pflanzen und Kräuterextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln

Spätestens seit Inkrafttreten der Nahrungsergänzungsmittel- Richtlinie 2002/46/EG ist es amtlich: „Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten, unter anderem, aber nicht ausschließlich, ( . . . ) Pflanzen und Kräuterextrakte“. Was dabei mit „breit“ gemeint ist und ob mit „Palette“ das richtige Wort gewählt wurde, soll hier nicht weiter untersucht werden. Auch wenn der Wortlaut des zitierten Erwägungsgrunds die englische Originalfassung der Richtlinie korrekt wiedergibt, stellt sich allerdings die Frage, ob dort tatsächlich von „Pflanzen“ und nicht von „Pflanzenextrakten“ die Rede sein soll. Sowohl Pflanzen als auch Kräuter enthalten bekanntlich die unterschiedlichsten Substanzen, denen z. T. eine beachtliche ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung zukommen kann. In der Praxis interessant und daher Gegenstand dieser Untersuchung ist deshalb die Frage, unter welchen Bedingungen Pflanzen erlaubtermaßen zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet, und vor allem in welcher Form sie eingesetzt werden dürfen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2006 (Februar 2006)
Seiten: 16
Autor: Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer
Prof. Dr. Andreas Hahn
Dr. Tobias Teufer

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