Durch gemeinsame Abfallbilanzen können Kfz-Werkstätten ihre betriebs- und abfallwirtschaftliche Situation entscheidend verbessern
Nach §§ 19 und 20 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind Betriebe mit einer jährlichen Sonderabfallmenge von mehr als 2.000 Kilogramm verpflichtet, Abfallbilanzen und -wirtschaftskonzepte zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Aufgrund der mengenrelevanten, kfz-spezifischen Sonderabfälle wie Altöle, Öl- und Benzinabscheiderinhalte sowie ölverschmutzte Betriebsmittel gilt diese Pflicht für die meisten Kfz-Betriebe. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß kleinere Betriebe mit dieser Aufgabe im allgemeinen überfordert sind. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesehen, daß Betriebe mit vergleichbarer Abfallsituation Abfallbilanzen und -wirtschaftskonzepte gemeinsam erstellen können. Auf diese Weise können die Betriebe ihren Arbeitsaufwand weitgehend reduzieren, da sie auf vorhandene Planungsansätze, Beratungs-Know-how und Erfahrungen zurückgreifen können. Gleichzeitig wird dem einzelnen Betrieb ein aussagekräftiges Planungsinstrument zu seiner abfallwirtschaftlichen Situation an die Hand gegeben.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 01/1999 - Bioabfälle (Februar 1999) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Phys. Wilfried Denz Dipl.-Ing. Marco Friedrich Dipl.-Ing. Michael Herold Claus Kapelke Dipl.-Ing. Andreas Kötter | |
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