Kommunale Entsorgungsunternehmen reagieren mit neuen
Strategien auf die Herausforderungen des Abfallgesetzes
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) hat die Entsorgungslandschaft
in Deutschland grundlegend verändert und zwischen kommunalen und privaten
Entsorgern einen Wettbewerb ausgelöst, der immer härter wird. Ein Ende dieser Entwicklung ist kaum abzusehen. Im privatwirtschaftlichen Streben nach Gewinnmaximierung droht die Verantwortung für eine langfristige und kalkulierbare Entsorgungssicherheit nachrangig zu werden. Als Folge des KrW-/AbfG müssen die kommunalen Entsorgungsträger darüber hinaus damit rechnen, daß ihnen ein Großteil der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle an die private Konkurrenz abhanden kommt. Strategische Allianzen und Kooperationen mit der privaten Entsorgungswirtschaft,
bei denen das jeweilige Know-how gebündelt genutzt werden könnte, bieten vielleicht einen Ausweg. Wie das Beispiel der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zeigt, sind hierzu ein Umdenken hin zu bedarfsgerechter Leistungserbringung und die Akzeptanz für eine langfristig kalkulierbare und planbare Daseinsvorsorge erforderlich.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 02/1999 - Kommunale Entsorger (Mai 1999) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau | |
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Entsorgung nicht verwertbarer Outputströme der MBA in die MVA
© IWARU, FH Münster (5/2005)
In wenigen Monaten beginnt ein neues Zeitalter in der Abfallwirtschaft. Die Diskussion wird beherrscht durch die Frage - reichen die Entsorgungskapazitäten? Aber auch andere Aspekte werden an Bedeutung gewinnen. Die LAGA [1] hat ermittelt, dass in 2005 eine gesicherte Behandlungskapazität bei MVA´n und MBA´n i.H.v. 22,6 Mio. t zur Verfügung stehen. Dies würde ausreichen, um Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Beseitigung i.H.v. 20,4 Mio. t zumindest rein rechnerisch aufzunehmen. Berücksichtigt man hingegen auch die Abfälle aus anderen Abfallbehandlungsanlagen (Sortier- und Aufbereitungsanlagen, Kompostwerke), nicht mehr ablagerungsfähige produktionsspezifische Abfälle und das weite Feld der Ersatzbrennstoffe, können an der Entsorgungssicherheit Zweifel aufkommen.
Umsetzung von Projekten des Hauses Rethmann zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Hausmüll, Produktions- und Gewerbeabfällen sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen wurde Anfang der neunziger Jahre aus dem konzeptionellen Stadium in die technische Umsetzung überführt. Wesentliche Voraussetzung war, dass Großfeuerungsanlagen der Zementindustrie und Energiewirtschaft ihr Interesse bekundeten, primäre Brennstoffe durch Ersatzbrennstoff zu substituieren.
Restabfallbehandlungsmethoden zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Den seit langem zur Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe verwendeten verfahrenstechnischen Grundoperationen
• Mechanische Aufbereitung und Fraktionierung,
• Biologischer Abbau und
• Verbrennen
wird im Rahmen der gültigen Gesetzgebung zum Teil eine neue oder modifizierte Rolle zugewiesen. Eine intensivere Stoffstromteilung bewirkt eine im Vergleich zu früher stark ausgprägte Tendenz zur Kombination der Grundoperationen zu Verbundstrategien [3]. Auch eine erhebliche Verfeinerung der Anlagenkonzepte zur Stoffstromteilung und Zuordnung von Abfallfraktionen zu bestimmten Grundoperationen geht mit dieser Entwicklung einher. Dieser Weg ist seit einigen Jahren zu beobachten und pflanzt sich bei aktuellen und zukünftigen Abfallbehandlungsprojekten verstärkt fort.
Energetische Verwertung heizwertreicher Fraktionen aus gemischten Siedlungsabfällen - Konzeptionen und Kosten
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (6/2002)
Als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Restabfallbehandlungskonzeption wurden im Auftrag der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) verschiedene Varianten der Vorbehandlung untersucht, die in einen umfassenden Konzeptvergleich einflossen.
Eine dieser Varianten ist die Herstellung von Brennstoffen aus Abfall, die über zwei Grund-Verfahren erfolgen kann:
• mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA), bei der aus der Absiebung des Roh-Abfalls eine heizwertreiche Fraktion als Siebüberlauf gewonnen werden kann;
• mechanisch-biologische Stabilisierung (MBS), bei der der Abfall zunächst biologisch getrocknet und nachfolgend zu einem heizwertreichen, sogenannten Trockenstabilat aufgearbeitet wird.
Hehrer Anspruch
© Rhombos Verlag (11/2001)
Bei der Überlassungspflicht“ für Gewerbeabfälle besteht eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis.